Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt.

Der PKR ist in Angelegenheiten der Vermögensverwaltung der gesetzliche Vertreter der Rechtsperson Pfarre/Pfarrkirche 
(Verträge für die Pfarrkirche werden vom Vorsitzenden (Pfarrer) + Obmann unterfertigt)

Zuständigkeit:
Verwaltungsangelegenheiten inkl. zusätzlicher Einrichtungen wie z.B. Pfarrkindergarten.

Beschluss der jährlichen Kirchenrechnung und des Haushaltsplanes.

Bauliche Angelegenheiten wie die laufende Kirchenrenovierung (in Abstimmung mit Bauamt der Erzdiözese und Bundesdenkmalamt).

Mitglieder:
Vorsitzender: Pfarrer Andreas Maria Jakober
Obmann (stv.Vorsitzender): Siegfried Unterkofler
Gfrerer Hans
Fritzenwallner Anneliese
Moser Peter
Mrak Otto
Präauer Peter
Reppnig Ernst
Thurner Paul